Dürfen Restbestände verbraucht werden?
Ja, denn trotz des Verbots dürfen Restbestände, die VOR dem 03.07.2021 hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden, in Deutschland weiterhin bis zum 04.07.2022 verbraucht werden. Hier schreibt das BMU:
„Die Verbote beziehen sich auf die Abgabe durch den Hersteller. Ein Abverkauf bereits in Verkehr gebrachter Produkte durch die Vertreiber bleibt nach Inkrafttreten der Verordnung also möglich. Damit können insbesondere durch die Corona Krise entstandene Warenbestände abgebaut werden und es wird verhindert, dass gebrauchstaugliche Ware sinnlos vernichtet werden muss. Da die Produkte jedoch EU weit verboten werden und auch der Import aus nicht EU-Staaten untersagt wird, ist gleichzeitig sichergestellt, dass die verbotenen Produkte künftig aus dem Handel verschwinden.“
In Österreich gibt es zum spätesten Datum eines Verbrauchs von Restbeständen noch keine Entscheidung des Gesetzgebers. Wir gehen Stand heute davon aus, dass Restbestände ohne zeitliche Beschränkung aufgebraucht werden dürfen.