Pfandpflicht für Einwegflaschen in Österreich ab 2025
Wichtige Infos für KlarPac-Kunden
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Österreich ein Pfandsystem für Einwegflaschen und Dosen. Betriebe in Gastronomie, Einzelhandel und Getränkeproduktion sind verpflichtet, auf bestimmte Einweggetränkeverpackungen ein Pfand von 25 Cent zu erheben.
Als KlarPac-Kunde, der Einwegflaschen aus 100 % rPET bezieht, sind Sie möglicherweise betroffen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Wichtiger Hinweis:
KlarPac ist weder Erstinverkehrsetzer noch Rücknahmestelle und kann daher keine Pfandetiketten bereitstellen oder die Flaschen kennzeichnen. Wir möchten Sie hier dennoch mit praktischen Hinweisen zur Umsetzung unterstützen.
Wer ist von der Pfandpflicht betroffen?
- Erstinverkehrsetzer: Wer Getränke in Einwegflaschen oder Dosen in Österreich erstmals verkauft, ist verpflichtet, sich zu registrieren und Pfand zu erheben.
- Betroffene Verpackungen:
- Einwegflaschen aus Kunststoff (z. B. rPET-Flaschen von KlarPac) und Dosen
- Füllvolumen: 0,1 Liter bis 3 Liter
- Ausnahmen von der Pfandpflicht:
- Getränkekartons (z. B. Tetrapack)
- Glasflaschen (nicht alle Glasflaschen sind in der Einweg Pfand Verordnung erfasst)
- Flaschen für Beikost oder spezielle medizinische Flüssignahrung
- Milch und Milchmischgetränke (z. B. Lassi)
- Sirupe (da nicht für direkten Konsum bestimmt)
Das müssen Sie als KlarPac-Kunde jetzt tun:
Registrierung als Erstinverkehrsetzer
- Anmeldung bei der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH (Pfandstelle für Unternehmen).
- Registrierung ist jederzeit möglich.
- Zur Anmeldung: www.recycling-pfand.at - der grüne Button rechts oben führt dann zum EWP-Portal
Pfandlogo und neuen EAN-Code anbringen
- Pfandkennzeichnung: Jede pfandpflichtige Einwegflasche muss das österreichische Pfandlogo und einen neuen eigenen EAN-Code tragen.
- Etiketten: Diese müssen Sie als Erstinverkehrsetzer eigenständig organisieren. KlarPac kann keine Etiketten bereitstellen.
Informationen zur Anbringung und Beschaffung von Stickern auf Flaschen von KlarPac siehe hier
Pfandlogo Österreich, nur gültig mit EANPfand von 25 Cent beim Verkauf erheben
- Verpflichtende Pfanderhebung ab 1. Januar 2025 für betroffene Einwegflaschen.
- In jedem Fall Pfanderhebung ab dem Zeitpunkt des Anbringens des Stickers mit neuem Strichcode und Pfandlogo.
- Pfandbetrag muss auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.
Pfandbeträge abführen
- Die eingenommenen Pfandbeträge müssen monatlich an die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH abgeführt werden.
- Genaue Informationen zur Abrechnung erhalten Sie nach der Registrierung.
Besonderheiten für Gastronomiebetriebe und Lieferservices
Pfand in Restaurants, Cafés, Cateringbetrieben & Hotels
- Kein Pfand nötig, wenn die Getränke ausschließlich vor Ort konsumiert werden und serviert sowie abserviert werden (sogenannte „in-sich-geschlossene Gastronomie“).
- Pfandpflicht und Rücknahmepflicht besteht jedoch, sobald Take-away-Getränke verkauft werden. In diesem Fall ist der Gastronom zur Rücknahme und Pfandauszahlung verpflichtet.
- Erleichterung für manuelle Rücknahme: Gastronomiebetriebe ohne Rücknahmeautomat müssen nur die Packungsgrößen und Materialien zurücknehmen, die sie auch selbst verkaufen – und zwar nur in den üblichen Mengen, die pro Kaufakt abgegeben werden.
Pfand bei Lieferdiensten & Take-away
- Pfandpflicht besteht bei Take-away und Lieferdiensten unabhängig davon, ob der Betrieb ansonsten eine „in-sich-geschlossene Gastronomie“ ist.
- Rücknahmepflicht auch für Take-away-Betriebe: Die Rücknahmeverpflichtung gilt auch für diese Gastronomiebetriebe, wenn sie manuell zurücknehmen, allerdings nur für die Packungsgrößen und Materialien, die sie selbst verkaufen.
- Frisch gepresste Säfte: Auch Saftflaschen für frisch gepresste Säfte müssen ab 2025 mit Pfand und EAN-Code gekennzeichnet werden, auch wenn bisher Flaschen ohne Etikett verwendet wurden.
- Werden Milchmixgetränke, z.B. Mango-Lassi, in Kunststoffflaschen verkauft, dann können diese ohne Pfand verkauft und geliefert werden.
Warum KlarPac-Kunden jetzt handeln sollten
- Vermeidung von Strafen: Fehlende Registrierung oder falsche Kennzeichnung kann nach Ablauf der Übergangsfrist zu Bußgeldern führen.
- Sichere Versorgung: Sichern Sie frühzeitig die Pfandetiketten für Ihre rPET-Flaschen.
- Nachhaltige Lösungen: KlarPac bleibt Ihr Partner für rPET-Flaschen und bietet Ihnen schnelle Lieferung und günstige Preise.
Ihr Vorteil mit KlarPac:
- Schnelle Lieferung der bewährten rPET-Flaschen für Gastronomie und Getränkeproduktion.
- Günstige Preise durch Einkauf beim Großhändler.
- Kompetente Beratung zu den Auswirkungen des neuen Pfandsystems auf Ihre Verpackungen.
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FAQ zur Pfandpflicht für KlarPac-Kunden
Kann KlarPac mir die Pfand-Etiketten liefern?
Leider nein. Da KlarPac weder Erstinverkehrsetzer, noch Letztvertreiber von mit Getränken befüllten Einweg-Getränke-Kunststofflaschen oder -dosen ist können wir uns als solche nicht im EWP-System anmelden. In Deutschland gibt für Flaschenpfand eine solche Lösung, jedoch leider nicht in Österreich.
Was passiert mit vorrätigen Produkten, die noch kein Pfandlogo haben?
Bis Ende des Jahres 2025 gilt eine Übergangsfrist.
- Getränke in Einwegverpackungen ohne Pfandlogo dürfen bis 31. Dezember 2025 ohne Einhebung eines Pfandes verkauft werden, wenn sie vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden.
- Diese Regelung gibt Betrieben die Möglichkeit, Altbestände aufzubrauchen, ohne sofort umstellen zu müssen.
- Fazit: alle Getränke die unter das EWP fallen und bis zum 31. März 2025 abgefüllt wurden unterliegen nicht der Pfandpflicht.
Müssen meine Gäste (die Konsumenten) in einem Restaurant oder Café Pfand zahlen?
Nein, wenn die Getränke ausschließlich vor Ort konsumiert werden und im Betrieb serviert und abserviert werden („in-sich-geschlossene Gastronomie“), muss kein Pfand erhoben werden.
Ja, wenn Take-away-Getränke verkauft werden, muss Pfand eingehoben werden, und der Gastronom ist zur Rücknahme und Pfandauszahlung verpflichtet.
Erleichterung: Betriebe ohne Rücknahmeautomat müssen nur jene Größen und Materialien zurücknehmen, die sie auch verkaufen.
Gilt die Pfandpflicht bei Essenszustellungen und Take-away?
Ja, bei Lieferungen und Mitnahme von Getränken fällt Pfand an. Es gibt wenige Ausnahmen, siehe unten. Leere Flaschen können an einer beliebigen Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Zusteller die Essen und Getränke in Pfandflaschen liefern sind nicht zur Rücknahme verpflichtet.
Welche Getränkeverpackungen sind von der Pfandpflicht ausgenommen?
- Getränkekartons (z. B. Tetrapack)
- Glasflaschen (da nicht alle in der EWPVO erfasst wurden)
- Flaschen für Beikost oder medizinische Spezialprodukte
- Milch und Milchmischgetränke (z. B. Lassi, Milchshakes)
- Sirupe
Wo kann ich mich registrieren?
Unter www.recycling-pfand.at finden Sie alle Details zur Registrierung und Abrechnung.
Sticker-Lösung für kleine Abfüller – Was KlarPac-Kunden wissen müssen
Für kleine Abfüller oder Importeure, die nur geringe Mengen an Einwegflaschen oder Dosen in Österreich vertreiben und kein eigenes Dekor für Österreich haben, bietet das neue Pfandsystem eine spezielle Lösung:
Pfand-Sticker, die über bestimmte Druckereien bestellt werden können und die nachträglich auf die Verpackung geklebt werden können. Diese Sticker haben einen neuen EAN-Code, das Pfandsymbol und einen Datamatrix Code und werden über den bestehenden EAN-Code auf die Etiketten geklebt.
Wann sind Pfand-Sticker erlaubt?
- Wenn es praktisch nicht möglich ist, das Pfandsymbol direkt auf die Verpackung zu drucken – z. B. bei geringen Abfüllmengen oder Importware.
- Diese Lösung ist besonders für kleine Getränkeerzeuger, Start-ups oder Unternehmen mit variierenden Produktlinien gedacht.
Was müssen Sie als KlarPac-Kunde tun?
1. Registrierung bei der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH
- Auch als kleiner Abfüller müssen Sie sich verpflichtend bei der Recycling-Pfand-Austria registrieren: www.recycling-pfand.at/fuer-unternehmen
- Nur registrierte Erstinverkehrsetzer dürfen die Sticker nutzen und können diese im EWP-Portal aktivieren.
2. Nutzungslizenzvertrag für das Pfandsymbol
- Vor der Sticker-Bestellung müssen Sie einen Lizenzvertrag für die Nutzung des Pfandlogos unterzeichnen.
- Erst nach Unterzeichnung erhalten Sie die Druckdatei des Pfandlogos.
3. Sticker bei autorisierten Druckereien bestellen
- Sticker dürfen nur bei von der EWP zugelassenen Druckereien bestellt werden.
- Diese Druckereien erhalten von der EWP individuelle Data-Matrix-Codes, die auf die Sticker aufgebracht werden.
- Achtung: Der Sticker ist ein weißes, blickdichtes Etikett mit schwarzem Aufdruck – keine Markenlogos oder Farbdesigns erlaubt.
4. Varianten der Sticker
Variante 1: Sticker mit Pfandlogo und GTIN (EAN-8 oder EAN-13 Barcode).
Variante 2: Sticker mit Pfandlogo, GTIN und lebensmittelrechtlicher Kennzeichnung (z. B. Zutatenliste).5. Kosten und Bezahlung
- Die Sticker müssen separat bezahlt werden (Druck- und Versandkosten direkt an die Druckerei).
- Zusätzlich müssen Sie pro Sticker den Pfandbetrag (25 Cent) und die Produzentengebühr an die EWP bezahlen.
- Freigabe für den Versand der Sticker erfolgt erst nach Zahlungseingang bei der EWP.
6. Anbringung der Sticker
- Der Sticker muss den ursprünglichen EAN-Code auf der Verpackung vollständig überkleben, sodass kein weiterer Barcode sichtbar ist.
- Der Barcode auf dem Sticker muss leiterförmig (vertikal) angebracht werden.
- Sticker zerreißen beim Ablösen, um Missbrauch zu verhindern.
7. Übergangsfrist für Altbestände bis Ende 2025
- Einwegflaschen und Dosen, die vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden und noch kein Pfandlogo tragen, dürfen bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin ohne Pfand verkauft werden.
- Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, bereits vorhandene Lagerbestände abzubauen, ohne die Produkte nachträglich kennzeichnen zu müssen.
Wichtiger Hinweis:
Unbefugte Nutzung des Pfandlogos oder nicht autorisierte Sticker kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (Unterlassung, Schadensersatz, Strafanzeige nach Markenschutzgesetz).
Warum Sticker für KlarPac-Kunden sinnvoll sein können:
- Flexibilität: Ideal für kleine Getränkeproduzenten, saisonale Produkte oder Importware in kleinen Stückzahlen.
- Schnelle Anpassung: Wenn das Originaletikett kein Pfandlogo hat, kann die Nachrüstung durch Sticker die Marktzulassung in Österreich sichern.
- Rechtsicherer Verkauf von Einweggetränkeflaschen
Mehr Informationen direkt bei der EWP: www.recycling-pfand.at/fuer-unternehmen
Wichtige Links zum Thema Flaschenpfand in Österreich
Seite der österreichischen Bundesregierung und FAQ
Rechtsgrundlage Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen
Rechtsgrundlage Abfallwirtschaftsgesetz
Recycling-Pfand Österreich für Unternehmer mit Quiz zur Bestimmung ob man Pfand erheben muss
Infoblätter der Recycling-Pfand Österreich
Alle Webinare der Recycling-Pfand Österreich
offizielles Produzentenhandbuch der Recycling-Pfand Österreich für Erstinverkehrbringer
Anmeldeportal der Recycling-Pfand Österreich
alle Fotos auf dieser Website und in Zusammenhang mit Flaschenpfand: © Recycling Pfand Österreich