AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

KlarPac Klarsichtpackung GmbH
Siebenhirtenstraße 11, 1230 Wien, Österreich
eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 121386 i
UID: ATU36745304

(im Folgenden „KlarPac“)

Stand: Wien, September 2026


§ 1 Geltungsbereich und ausschließliche B2B-Ausrichtung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und geschäftlichen Handlungen von KlarPac.

(2) Angebote, der Webshop und sämtliche Inhalte der Website (einschließlich Produktbeschreibungen, Kataloge, Downloads, Material- und Umweltangaben) richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne der §§ 1, 2, 3 und 6 UGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts (gemeinsam „Besteller“).

KlarPac schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG. Die Website und die dort enthaltenen Informationen sind nicht an Verbraucher gerichtet und stellen keine an Verbraucher gerichtete geschäftliche Handlung dar.

(3) Mit dem ersten Vertragsschluss werden diese AGB vereinbart. Sie gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte zwischen KlarPac und dem Besteller, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

(4) Abweichende oder entgegenstehende AGB des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, KlarPac stimmt ihnen ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zu. Das gilt auch, wenn KlarPac in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.

(5) Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Textform, soweit nicht zwingend Schriftform vorgeschrieben ist.

(6) KlarPac ist berechtigt, vor Vertragsschluss einen Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen (z. B. UID-Nummer, Firmenbuchauszug, Gewerbeberechtigung). Ohne ausreichenden Nachweis kommt kein Vertrag zustande.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von KlarPac sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch Annahme der Bestellung durch KlarPac zustande – durch Annahmebestätigung in Textform, durch Versandbestätigung oder durch Lieferung der Ware.

(3) Außendienstmitarbeiter sind nicht zur rechtsverbindlichen Annahme von Bestellungen berechtigt.

(4) KlarPac kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(5) Gegenstand des Vertrags sind ausschließlich die in den aktuellen Preislisten, Angeboten oder Produktdokumentationen genannten Bestelleinheiten. Bei abweichenden Mengen kann KlarPac die Bestellung anpassen oder ablehnen.

(6) Bei Online-Bestellungen (Webshop) kommt der Vertrag erst mit Versandbestätigung oder Lieferung zustande, nicht bereits mit Absenden des Bestellformulars.


§ 3 Preise und Versandkosten

(1) Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum bindend. Danach gelten die am Tag der Bestellung gültigen Listenpreise.

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich der jeweils geltenden ARA-Lizenzgebühren und EWK-Gebühren. Bei Änderungen dieser Gebühren besteht keine gesonderte Informationspflicht. Skonti werden auf Gebühren nicht gewährt.

(3) Versandkosten innerhalb Österreichs (netto):

  • bis € 200: € 6,90 netto je Paket
  • ab € 200: frei Haus (Österreich) bei Versand mit Paketdienst DPD oder GLS
  • ab € 350. frei Haus (Österreich) bei Versand mit Spedition

(4) Bei Auslandslieferungen trägt der Besteller die tatsächlichen Versand- und Verpackungskosten.

(5) Sonderversandarten (Eil-, Express-, Nachnahmesendungen) gehen zu Lasten des Bestellers.

(6) Bei Zahlungsverzug ist KlarPac berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(7) Mahnspesen: € 12,00 netto pro Mahnvorgang (ab der zweiten Mahnung).


§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt KlarPac 2 % Skonto.

(2) Bei SEPA-Lastschrift bleibt der Skontoabzug bestehen, sofern keine Rückbuchung erfolgt.

(3) Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

(4) Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB berechnet.


§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Handelsübliche Abweichungen bei Maßen, Gewichten oder Verpackungseinheiten gelten nicht als Mangel, sofern sie den Gebrauchszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.

(2) Gefahr und Nutzen gehen auf den Besteller über, sobald die Ware an den Spediteur oder Frachtführer übergeben wurde, auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

(4) Transportverpackungen können vom Besteller auf eigene Kosten an den Sitz von KlarPac retourniert werden; sie müssen sauber und sortiert sein.


§ 6 Druckfreigabe und Sonderanfertigungen

(1) Bei individuell bedruckten Waren erhält der Besteller vor Produktionsbeginn eine Korrekturvorlage (Andruck, PDF-Freigabe o. Ä.). Die Fertigung beginnt erst nach schriftlicher oder elektronischer Druckfreigabe.

(2) Der Besteller trägt die Verantwortung für die inhaltliche und gestalterische Richtigkeit der Druckfreigabe.

(3) Änderungen nach Druckfreigabe erfolgen nur auf Kosten und Risiko des Bestellers.


§ 7 Lieferfristen

(1) Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsschluss, bei Druckware mit der Druckfreigabe.

(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Lieferverzug von Vorlieferanten, Materialmangel, Streik, Energieausfall, behördliche Maßnahmen) verlängern die Lieferzeit angemessen.

(3) Bei unverbindlichen Lieferterminen kann der Besteller erst zwei Wochen nach Überschreitung eine angemessene Nachfrist setzen.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von KlarPac.

(2) Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt KlarPac bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts ab. KlarPac nimmt die Abtretung an.

(3) Die Abtretung gilt nur, soweit keine anderweitige Sicherungsabtretung zugunsten von Kreditinstituten entgegensteht.

(4) Der Besteller verpflichtet sich, die Vorbehaltsware sachgerecht zu behandeln und gegebenenfalls ausreichend zu versichern.


§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel binnen 14 Tagen ab Erhalt in Textform zu rügen.

(2) Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe zu rügen.

(3) Bei verspäteter Rüge sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen.


§ 10 Gewährleistung

(1) KlarPac leistet Gewähr durch Verbesserung oder Ersatzlieferung nach eigener Wahl.

(2) Schlägt die Mängelbehebung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Besteller Preisminderung oder – bei wesentlichem Mangel – Rücktritt verlangen.

(3) Farb- und Passerabweichungen im Rahmen der Druckfreigabe gelten nicht als Mangel, sofern sie die vereinbarten Toleranzen nicht überschreiten.

(4) Keine Gewährleistung besteht bei unsachgemäßer Lagerung, Behandlung oder Verwendung der Ware.


§ 11 Haftung

(1) KlarPac haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KlarPac nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Ersatz von Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn oder reinen Vermögensschäden ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) bleibt unberührt.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von KlarPac.


§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

(1) Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

(3) Forderungen gegen KlarPac dürfen ohne deren Zustimmung in Textform nicht abgetreten werden.


§ 13 Rechte Dritter / Vorgaben des Bestellers

Der Besteller garantiert, dass durch von ihm gelieferte Vorlagen, Designs, Texte oder Druckdaten keine Rechte Dritter verletzt werden. Er stellt KlarPac von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.


§ 14 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle von KlarPac erstellten Texte, Fotos, Grafiken, Layouts und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrecht. Eine Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von KlarPac zulässig.

(2) Bei unberechtigter Nutzung wird eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen üblichen Lizenzwerts fällig; die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.


§ 15 Datenschutz

KlarPac verarbeitet personenbezogene Daten des Bestellers gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) in der jeweils geltenden Fassung.
Einzelheiten zur Datenverarbeitung und zu den Rechten betroffener Personen finden sich in der Datenschutzerklärung unter
www.klarpac.at/Datenschutz.


§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien (Österreich). KlarPac ist berechtigt, den Besteller auch an dessen Sitz zu verklagen.

(2) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).


§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Diese Website verwendet Cookies. Durch das Nutzen dieser Website sind Sie mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ich stimme zu.